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Garantie

 

Garantie

Eine Garantie wird freiwillig von einigen unserer Hersteller gewährt und ist nicht Bestandteil des Kaufvertrags. Bitte erkundigen Sie sich vorab beim Hersteller, welche Garantieansprüche Sie geltend machen können. Diese können sehr unterschiedlich sein und sind nicht nur vom jeweiligen Hersteller, sondern auch dem betreffenden Produkt abhängig.

 

Kaufvertragliche Gewährleistung

Im Gegensatz zur Garantie sind Gewährleistungsansprüche bzw. Mängelhaftung gesetzlich verankert. Durch den Abschluss eines Kaufvertrags mit uns haben Sie automatisch Gewährleistungsansprüche. Voraussetzung ist, dass die von uns gelieferte Ware tatsächlich Mängel aufweist.

 

Werkvertragsrechtliche Ansprüche gegen einen Handwerker

Sollten Sie einen Handwerker mit dem Einbau der bei uns gekauften Artikel beauftragen, kommt parallel zum Kaufvertrag ein Werkvertrag zustande. In diesem Fall bestehen zusätzlich dem Handwerker gegenüber Gewährleistungsansprüche bei Mängeln bei der Einbauleistung.